
Sachverständigen-Prüfrichtlinie aktualisiert
Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) wurde im Juni 2021 geändert. Zu den Neuerungen gehören unter anderem:
- nicht nur die CE-Kennzeichnung, sondern auch die Nummer der benannten Stelle muss sichtbar angebracht und vorhanden sein
- Ergänzung im Prüfpunkt Dosisindikatorwert/Exposureindex
- Mindestmaße des Bildformats für die Mammographie-Früherkennungsuntersuchung wurden angepasst
- Zeitpunkt ab dem Röntgeneinrichtungen aus Tabelle I.1 der Anlage I nur mit der Generatortechnik Multipuls/Konverter in Betrieb genommen werden dürfen, wurde angepasst
- bei BV-Bildempfänger wurde die Anforderung des Nenndurchmessers für Gastrointestinal- inkl. ERCP- und Pneumologie-Untersuchungen angepasst
- für Röntgenaufnahmen mit Panoramaschichtgeräten mit analogem Bildempfänger gibt es jetzt explizite Vorgaben der Empfindlichkeitsklasse