Sachverständigen-Prüfrichtlinie aktualisiert

Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) wurde im Juni 2021 geändert. Zu den Neuerungen gehören unter anderem:

  • nicht nur die CE-Kennzeichnung, sondern auch die Nummer der benannten Stelle muss sichtbar angebracht und vorhanden sein
  • Ergänzung im Prüfpunkt Dosisindikatorwert/Exposureindex
  • Mindestmaße des Bildformats für die Mammographie-Früherkennungsuntersuchung wurden angepasst
  • Zeitpunkt ab dem Röntgeneinrichtungen aus Tabelle I.1 der Anlage I nur mit der Generatortechnik Multipuls/Konverter in Betrieb genommen werden dürfen, wurde angepasst
  • bei BV-Bildempfänger wurde die Anforderung des Nenndurchmessers für Gastrointestinal- inkl. ERCP- und Pneumologie-Untersuchungen angepasst
  • für Röntgenaufnahmen mit Panoramaschichtgeräten mit analogem Bildempfänger gibt es jetzt explizite Vorgaben der Empfindlichkeitsklasse
Die neue SV-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden: Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL)