Aktuelles Urteil

OLG Hamm: Frauenarzt muss Patientin wegen zu später Brustkrebs-Erkennung Schadenersatz leisten

zu OLG Hamm, Urteil vom 12.08.2013 - 3 U 57/13.
Der komplette Text findet sich auf Seite des Ch. Beck Verlags und als PDF-Datei nachstehend zum Download.
Auch wer eine Röntgenuntersuchung nicht anordnet kann sich also strafbar machen!