
Medizinphysik-Experte
Mit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung am 31.12.2018, welche zusammen mit dem Strahlenschutzgesetz die bisherige Röntgenverordnung ersetzt, wird ein Medizinphysik-Experte (MPE) auch im Bereich der Röntgendiagnostik verpflichtend. Für jedes CT und jede Angiographieanlage ist damit ein MPE nachzuweisen, der für die Optimierung des Strahlenschutzes zuständig ist. Dies gilt ab dem 1.1.2019 für alle Neuanlagen.
Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht
Die Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt für den MPE bei medizinisch-radiologischen Tätigkeiten folgende Qualifikation:
Ausbildung
- Kompetenzniveau eines Masters in Medizinischer Physik
Kurse im Strahlenschutz
- Grund- und Spezialkurs Röntgendiagnostik
- CT-Spezialkurs (24 h)
- Interventionsradiologie-Spezialkurs (24 h)
Sachkunde
- 24 Monate Sachkundezeit, davon min. 12 Monate in der Röntgendiagnostik (speziell CT und Interventionsradiologie)
- Ausbildung und Bescheinigung durch MPE mit entsprechender Fachkunde
- Mentorenmodell, wenn kein MPE vor Ort ist
Fachkunde
- Ausstellung der Fachkunde durch Behörde nach erfolgtem Fachgespräch
Den Wortlaut der SSK-Empfehlung finden Sie hier: Empfehlung der Strahlenschutzkommission zum MPE
Das Positionspapier des APT-Vorstands zum MPE finden Sie hier: Positionspapier zur Umsetzung des Entwurfs der EU-Richtlinie „Euratom Basic Safety Standards“
Konzept zur Ausbildung von Medizinphysik-Experten für die Röntgendiagnostik
Bisher sind folgende Richtlinien gültig, welche im nächsten Jahr entsprechend dem neuen Strahlenschutzgesetz bzw. der neuen Strahlenschutzverordnung überarbeitet werden:
Richtlinie Fachkunde: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_22122005_RSII111603011.htm
Richtlinie Strahlenschutzverordnung: https://www.jurion.de/gesetze/strlschv_rl/