Jahresbericht 2020 über bedeutsame Vorkommnisse nach Anlage 14 StrlSchV

Seit dem In-Kraft-Treten des Strahlenschutzgesetzes am 31.12.2018 besteht eine Verpflichtung der Strahlenschutzverantwortlichen zur Meldung bedeutsamer Vorkommnisse an die zuständige Behörde. Diese bewertet die Meldungen und leitet ihre Bewertung in pseudonymisierter Form an das BfS als zentraler Stelle weiter, die diese Informationen gemäß § 111 Abs. 1 StrlSchV systematisch auswertet und regelmäßig in Form eines Jahresberichts veröffentlicht.

Der Jahresbericht 2020 ist jetzt erschienen und unter dem folgenden Link abrufbar: https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:nbn:de:0221-2021111930029